Wer wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, ist auf die Hilfe anderer angewiesen.
Dieses Älterwerden aktiv im Voraus zu gestalten und die Bedingungen einer möglichen Betreuung oder Vorsorge durch andere gut zu regeln, wird in Situationen, in der andere entscheiden müssen, hilfreich sein.
Der Referent, Dr. Harald Braun, ist Arzt und Psychotherapeut, Palliativmediziner und Medizinethiker. Er gibt mit seiner umfassenden Erfahrung einen Einblick in die Thematik und spricht anhand verständlicher Beispiele alle an, die sich selbst oder gemeinsam mit ihren Angehörigen über diese Fragen verständigen wollen. Zum Abschluss werden vertiefende Schritte und Anlaufstellen zur weiteren Beratung vorgestellt.
Stimmig ergänzt wird dieser Vortrag eine Woche später, am Dienstag, 25.11.2025 um 15 Uhr, durch einen Vortrag zur Patientenverfügung, ebenfalls mit Dr. Harald Braun.
Beide Vorträge geben einen ersten Überblick über das Betreuungsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Das Betreuungsrecht gewährt den Betroffenen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge und erhält zugleich ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung.
Wir weisen darauf hin, dass dies keine Rechtsberatung ist.